Beauceron -
Berger de Beauce
Französischer Schäferhund
Auszug aus dem Standard =
Rassebeschreibung
Allgemeine Erscheinung: imposanter, starker, harter, kraftstrotzender, gut gebauter und muskulöser Hund
ohne jede Schwerfälligkeit. Sicheres, furchtloses Auftreten.
Größe: Rüden : 65-70 cm
Widerristhöhe (=Schulterhöhe) Hündinnen : 61-68 cm Widerristhöhe (=Schulterhöhe)
Kopf:
lang (2/5 der Schulterhöhe) und im Verhältnis zum Körper stehend.
Schädel: flach oder von einer Seite zur anderen leicht gewölbt; Scheitellinie wenig
ausgeprägt, Hinterhauptbein sichtbar; Kopf gut gemeißelt, von harmonischer
Linienführung, ohne Schwächen. Stirnabsatz (Stopp) wenig ausgeprägt und in der
Mitte zwischen Hinterhauptbein und Nasenspitze liegend. Schädelbreite und
Kopfhöhe sollen etwas weniger als die Hälfte der gesamten Kopflänge ausmachen.
Nasenrücken nicht gewölbt, doch gegen den Nasenschwamm hin leicht abgebogen
(konvex). Aus der Seitenansicht soll der Nasenrücken mit der oberen Schädellinie
annähernd parallel laufen.
Körperbau:
Der Berger de Beauce soll weder zu lang noch zu kurz gebaut sein, sondern in
jeder Beziehung harmonisch proportioniert wirken. Die Körperlänge vom Buggelenk
zum Sitzbeinhöcker gemessen übertrifft die Schulterhöhe beim Rüden um 1,5 cm,
bei der Hündin um 1,5 - 2 cm; Hals gut bemuskelt und fest mit den Schultern
verbunden, den Kopf stolz tragend. Brust breit, tief und lang; Brustumfang die
Schulterhöhe um 1/5 übertreffend, Brust bis zu den Ellenbogen reichend, falsche
Rippen lang und biegsam. Unter dem Deckhaar befindet sich sehr kurze, feine,
dichte und daunenweiche Unterwolle, die vorzugsweise von mausgrauer Farbe ist.
Sie darf keinesfalls durch das Deckhaar sichtbar sein.
Pfoten:
kräftig, rund, Nägel stets schwarz, Ballen hart, aber federnd.
Afterkrallen: die Hinterläufe müssen an ihrer Innenseite doppelte Afterkrallen tragen, die
zwei gut voneinander getrennte „Daumen" bilden und ganz nahe bei der Pfote
sitzen sollen (Grund: ihre Anwesenheit ergibt eine größere tragende Fläche).
Gangwerk:
Das Gangwerk muss unbedingt bewertet werden. Ein Herdenhund kann niemals
vollumfänglich im Stand bewertet werden. Die Bewegungen müssen federnd und frei
sein, wobei sich die Läufe parallel zueinander bewegen. Der Richter befindet
sich vor oder hinter dem Hund. Ein Hund, dem es in der Bewegung an Stabilität
fehlt, ist fehlerhaft. Die verschiedenen Gangarten sind: Schritt, kurzer Trab,
langer Trab, Galopp. Der Berger de Beauce muss einen langen Trab zeigen.
Wesen:
Der Berger de Beauce soll im Wesen ruhig-mutig sein. Hunde, die eine grundlose
Aggressivität zeigen, ängstlich oder übertrieben scheu sind, müssen
disqualifiziert werden.
Fang: weder schmal noch spitz. Lefzen trocken, geschlossen, ausnahmslos gut
pigmentiert. Oberlippe die Unterlippe bedeckend, ohne lose überzuhängen, im
Lippenwinkel einen sehr leichten Taschenansatz bildend, der jedoch stets fest
bleiben muss.
Gebiss:
kräftig, weiß, Scherengebiss, wobei die oberen Schneidezähne die unteren
bedecken sollen, ohne den Kontakt zu verlieren. Das Gebiss soll vollständig
sein, doch ist der funktionellen Bedeutung der verschiedenen Zähne gebührend
Rechnung zu tragen.
Nase:
Der Nasenspiegel muss dem Fang entsprechen, weder zu schmal noch zu groß sein,
doch gut entwickelt, nie gespalten, stets schwarz; aus der Seitenansicht hat er
in der Verlängerung der oberen Lefzen zu liegen.
Augen:
horizontal liegend (bei waagerecht getragenem Kopf), stets von dunkler Farbe,
nie heller als haselnussbraun, selbst wenn der Brand aufgehellt ist. Der
Augapfel ist immer rund, nur die Lidöffnung ist von Rasse zu Rasse verschieden.
Beim Beauceron ist sie in der Form leicht oval.
Schäferhundausdruck:
dh offen, nie bösartig, ängstlich oder scheu.
Ohren:
hoch angesetzt. Wenn kupiert, müssen sie aufrecht getragen werden, weder
auseinander- noch zueinanderstrebend, mit der Spitze leicht nach vorne zeigend.
Bei korrekt getragenen Ohren verlaufen zwei die Halsseiten verlängernde Linien
genau durch die Mitte der Ohrmuscheln. Nicht kupierte Ohren dürfen nicht
anliegend hängen, obwohl sie flach und eher kurz gewünscht werden. Die Länge des
nicht kupierten Ohres soll der Hälfte der gesamten Kopflänge entsprechen.
Rute:
lang, nicht kupiert, tief getragen, mindestens bis zum Sprunggelenk reichend,
ohne seitliche Abweichung, an der Spitze leicht hakenförmig aufgebogen (in der
Form eines „J").
Haar:
sehr kurz am Kopf, stark, kurz, dick, geschlossen und anliegend am Körper, 3-4
cm lang. Hinterbacken und Unterseite der Rute leicht, aber unbedingt befranst.
Farben:
A) Schwarz mit Brand
(zweifarbig) sog. „Bas Rouge" (= Rotstrumpf), die schwarze Farbe muss rein, der
Brand eichhörnchenrot sein und sich wie folgt verteilen: rote Flecken über den
Augen, rote Abzeichen seitlich des Fanges, die sich zu den Backen hin
verschmälern und nie bis zum Ohrenansatz hin reichen dürfen; zwei rote
Brustflecken werden einem einzigen großen vorgezogen; Kehle und Analgegend rot;
das Rot von Pfoten und Mittelfuß soll sich nach oben allmählich mit Schwarz
vermischen und nicht mehr als ein Drittel des gesamten Laufes bedecken, dabei an
dessen Innenseite etwas weiter hinaufreichen. Einige weiße Brusthaare sind
gestattet.
B) Arlequin
(= Harlekin): grau, schwarz und rot (dreifarbig). Das Haarkleid ist zu gleichen
Teilen grau und schwarz gefleckt oder mehr schwarz als grau; der Brand bedeckt
die gleichen Stellen wie bei den zweifarbigen Hunden.
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Schwarz
mit Brand und Harlekin |
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